DSGVO für Hundeschulen: Was du wissen musst
Halterdaten und zuordenbare Unterlagen benötigen einen passenden Datenschutzablauf. Dieser Einstieg hilft dir, Verarbeitung und Zuständigkeiten zu ordnen. Welche Pflichten im Einzelnen gelten, hängt von deinem Betrieb und den jeweiligen Verarbeitungen ab.
Daten und Zwecke erfassen
Notiere, welche Halterdaten du für Anmeldung, Kommunikation, Abrechnung und Nachweise nutzt. Auch ein Hundebild oder Impfdokument kann personenbezogen sein, wenn es einer Person zugeordnet werden kann. Erfasse die Empfänger und verwendeten Dienstleister.
Die passende Rechtsgrundlage prüfen
Prüfe für jeden Zweck die Rechtsgrundlage und die notwendigen Informationen für Betroffene. Eine Einwilligung ist nicht automatisch für jede Verarbeitung erforderlich oder geeignet. Kläre besonders gesonderte Zwecke wie Werbung und Veröffentlichung von Fotos.
Software und organisatorische Regeln zusammen prüfen
Prüfe Verträge, Auftragsverarbeitung, Speicherorte, Zugriffsrechte und Möglichkeiten zur Auskunft oder Löschung anhand der tatsächlichen Konfiguration. Die Auswahl einer App allein macht deinen Betrieb nicht DSGVO-konform.
Verantwortung und Fristen festlegen
Lege Verantwortliche, erforderliche Zugriffe und begründete Aufbewahrungs- beziehungsweise Löschfristen fest. § 38 BDSG nennt grundsätzlich mindestens 20 Personen, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Weitere Benennungspflichten können unabhängig von dieser Zahl bestehen; Mitarbeiterzahl allein genügt als Prüfung nicht.
Quellen und weiterführende Hinweise
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